satzungen und fibeln

Gestaltungsvorgaben für Gebäude und Freiflächen tragen zu einem wertvollen Erscheinungsbild der Ortskerne bei, welche häufig in Verbindung mit einem kommunalen Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung in den Gemeinden gelten. Diese werden durch unser Büro im Voraus erarbeitet und in kommunalen Gremien vorberaten. Wir wurden bereits für die Erstellung einer Gestaltungssatzung (Gochsheim) und einiger Gestaltungsfibeln (u.a. Happertshausen, Nüdlingen, Hambach und Dittelbrunn) beauftragt.

Zum Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen unterstützen wir die Gemeinden bei der Vorbereitung der Beschlussfassung einer Sanierungssatzung für ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet (u.a. für Wipfeld, Nüdlingen, Geldersheim, Wülfershausen a. d. Saale und Happertshausen).

Darüber hinaus kann auch der Beschluss einer Erhaltungssatzung Teil der städtebaulichen Sanierung sein, die zur Bewahrung historisch wertvoller Ortskerne beiträgt. Hierbei haben wir bereits die Gemeinden Wipfeld und Gochsheim betreut.

 

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